KLEINER RECHTSANWÄLTE berät Unternehmen und Genehmigungsbehörden in allen Fragen des Umwelt- und Planungsrechts. Insbesondere begleiten wir Infrastrukturvorhaben wie etwa Flughäfen von der Vorbereitung der Antragstellung über die Umweltverträglichkeitsprüfung und das Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren bis zur Erstellung von Planfeststellungsbeschlüssen. In folgenden Verwaltungsstreitverfahren vertreten wir Vorhabenträger und Genehmigungsbehörden in allen Instanzen. Auch in Fragen des Immissionsschutzrechts sowie des Bodenschutz- und Altlastenrechts beraten wir Unternehmen und vertreten sie in Verwaltungsverfahren und vor den Verwaltungs- und Zivilgerichten.
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