Unternehmerische Betätigung, das wirtschaftliche Handeln am Markt unterliegt nicht allein privatrechtlichen Rechtsvorschriften. Daneben hat der Unternehmer auch zahlreiche öffentlich-rechtliche Vorgaben zu beachten. Gleichzeitig ist die wirtschaftliche Betätigung nicht etwa ein Reservat Privater, vielmehr tritt auch der Staat mit seinen Untergliederungen, also die „öffentlich Hand“ im weitesten Sinne, als Nachfrager oder Anbieter auf. Da die öffentliche Hand grundsätzlich nur im Rahmen ihrer zugewiesenen Aufgaben tätig werden darf, hat sie hierbei die jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften zu beachten.
KLEINER RECHTSANWÄLTE berät und vertritt sowohl Unternehmen als auch die öffentliche Hand in allen Fragen des öffentlichen Wirtschaftsrechts. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf dem Vergaberecht, einem der dynamischsten Rechtsgebiete der letzten Jahre.
KLEINER RECHTSANWÄLTE berät und vertritt sowohl Bieter in allen Bereichen der öffentlichen Beschaffung als auch öffentliche Auftraggeber. Dabei unterstützen wir unsere Mandanten auf allen Stufen eines Vergabeverfahrens, beginnend von der Bedarfsermittlung, über die Durchführung des Vergabeverfahrens, einschließlich eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens, bis hin zum Vertragsabschluss. Wir beraten öffentlich-rechtliche Körperschaften und öffentliche Unternehmen in vergaberechtsrelevanten organisationsrechtlichen Fragen. Unsere Erfahrung aus zahlreichen Vergabeverfahren fließen ein in regelmäßige Beiträge in juristischen Fachzeitschriften sowie in Vorträge zu aktuellen Rechtsfragen aus dem Bereich des Vergaberechts.
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