Zeitarbeitsunternehmen
Kleiner Rechtsanwälte vertreten und beraten Zeitarbeitsunternehmen, für die wir sowohl überlassungs- als auch Arbeitsverträge sowie AGB erstellen. Unsere Leistungen umfassen weiterhin die Beratung in Fragen des AüG, der Arbeitsvermittlung sowie des Sozialversicherungsrechts.