IT-Recht
Hardware und Software
KLEINER RECHTSANWÄLTE bietet im Bereich Hard- und Software unter anderem folgende Leistungen:
- Erstellung und Überprüfung von Softwareverträgen (Entwicklung, Überlassung, Pflege, Hinterlegung) sowie von Kooperations- und Vertriebsverträgen für Hard- und Software
- Gestaltung von AGB für den Kauf und Verkauf, das Leasing sowie für die Wartung und Pflege von Hard- und Software
- Rechtliche Begleitung von privaten und öffentlichen IT-Projekten von der Ausschreibung über die Implementierung bis zur Abnahme
- Rechtliche Beratung zum Schutz von Software einschließlich ihrer Patentierung sowie zur Entwicklung und Nutzung von Open-Source Software
- Vertretung in Rechtsstreitigkeiten über die Rechte an Software oder bei Fehlern in Soft- oder Hardware-Produkten
Outsourcing
KLEINER RECHTSANWÄLTE berät Anbieter und Anwender beim Outsourcing von IT- und anderen Geschäftsprozessen:
- Application Hosting und Management, Application Service Providing (ASP)
- Selektives Outsourcing bzw. Outtasking einzelner Aufgaben, z.B. Software-Entwicklung
- Full Scope Outsourcing von IT-Abteilungen bzw. IT-Unternehmen einschließlich Übertragung von zugehörigen Assets und Personal
- Auslagerung kompletter Geschäftsprozesse, z.B. im Bereich Human Resources (Business Process Outsourcing – BPO)
- Verlagerung ins Ausland (Near- und Offshoring)
IT-Compliance und IT-Security
KLEINER RECHTSANWÄLTE unterstützt Unternehmen bei der Erfüllung IT-bezogener rechtlicher Vorgaben und der Gewährleistung von IT-Sicherheit:
- Klärung und Umsetzung der rechtlichen Vorgaben in Bezug auf die Unternehmens-IT (Buchführung/-prüfung, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Datenschutz)
- Erstellung und Umsetzung von ganzheitlichen IT-Sicherheits- und Datenschutzkonzepten
- Revisionssichere Archivierung, Einführung von Dokumentenmanagementsystemen
- Evaluierung von Haftungsrisiken für die Unternehmensleitung
Internet und E-Commerce
KLEINER RECHTSANWÄLTE erbringt Beratungsleistungen auf dem Gebiet Internet und E-Commerce:
- Schutz und Übertragung von Domains sowie Vertretung bei Domain-Streitigkeiten
- Beratung beim Aufbau und Betrieb von Online-Plattformen
- Rechtliche Überprüfung von Web-Auftritten und Online-Marketing-Kampagnen
- Vertragsgestaltung, insbesondere Verträge und AGB für den Vertrieb von Waren und Dienstleistungen über das Internet (B2B und B2C), Webdesign- und Webhosting-Verträge
- Datenschutz und Datensicherheit bei der elektronischen Kommunikation