english
Impressum

LG Mannheim: Aufspaltung von Softwarelizenzen

Das Thema Gebrauchtsoftware hat die Rechtsprechung in letzter Zeit wiederholt beschäftigt, jedoch wurde bisher kaum die Frage untersucht, ob ein Softwarehersteller die Aufspaltung der Softwarelizenzen untersagen kann.

Nach einem nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Mannheim vom 22.12.2009 (Az. 2 O 37/09) dürfe der Softwarehersteller die Weitergabe seiner Software von seiner vorherigen schriftlichen Zustimmung abhängig machen und eine Aufspaltung der Lizenzen untersagen, selbst in Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Regelung sei auch nicht wegen Verstoß gegen kartellrechtliche Vorschriften nichtig, so das Landgericht Mannheim. Das Urteil des Landgerichts Mannheim schränkt die Möglichkeiten der Weitergabe und Nutzung gebrauchter Software ohne gesonderte Zustimmung des Herstellers weiter ein. Insofern ist davon abzuraten, gebrauchte Software ohne ausdrückliche Zustimmung des Herstellers zu erwerben und zu nutzen.