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OLG Koblenz: AGB von 1&1

Das OLG Koblenz hat entschieden, dass die unter anderem als Webhoster bekannte Firma 1&1 ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche diese bei dem Abschluss von Web-hosting-Verträgen verwendet, erheblich überarbeiten muss (Urteil vom 30.09.2010, Az. 2 U 1388/09).

Das OLG Koblenz hat folgende Klauseln beanstandet:

  •  dass die Zustimmung zu AGB-Änderungen als erteilt gilt, wenn der Kunde nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht;
  • dass 1&1 berechtigt ist, für Rücklastschriften eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 9,60 Euro pro Lastschrift zzgl. der für 1&1 angefallenen Bankgebühren zu verlangen;
  • dass die Kunden für mindestens 12 Monate an den Vertrag gebunden sind, hingegen 1&1 den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu Monatsende kündigen darf;
  • dass 1&1 für jede Zuwiderhandlung des Kunden gegen urheberrechtliche Pflichten eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 2.500,-- erhält;
  • dass 1&1 das Recht zur fristlosen Kündigung hat, wenn der Kunde mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät;
  • dass 1&1 berechtigt ist, im Verzugsfall Zinsen in Höhe von zehn Prozent jährlich zu verlangen und berechtigt ist, die Internet-Präsenzen des Kunden sofort zu sperren, sowie
  • dass sich 1&1 in den AGB vorbehält, bei einmaliger Überschreitung des monatlichen Datentransfervolumens den Kunden in einen teureren Tarif hochzustufen.

Diese Klauseln hat das OLG Koblenz aber nur hinsichtlich der Verwendung gegenüber Verbrauchern für unwirksam erklärt und die Wirksamkeit bei der Verwendung gegenüber Unternehmern offen gelassen.