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EuGH: Datenschutzaufsicht in Deutschland nicht unabhängig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 28 Abs. 1 der Richtlinie 95/46/EG verstößt, indem sie die Datenschutzaufsichtsbehörden im nicht-öffentlichen Bereich staatlicher Aufsicht unterstellt und diese damit nicht unabhängig genug sind (Urteil vom 09.03.2010, Az. C 518/07).

Jetzt sind die Bundesländer in der Pflicht, die Zuständigkeiten für die Datenschutzaufsicht neu zu organisieren. Favorisiert wird von vielen Bundesländern, die Kontrolle für den privaten und den öffentlichen Bereich bei dem jeweiligen Landesdatenschutzbeauftragten zu bündeln.