BGH: „Gebrauchte“ Software-Lizenzen
Eine bereits viel diskutierte Entscheidung hat der Bundesgerichtshof am 03.02.2011 zum Vertrieb „gebrauchter“ Software-Lizenzen getroffen (Az. I ZR 129/08). Im konkreten Fall klagte Oracle gegen Usedsoft. Usedsoft überließ seinen Kunden Lizenzen, woraufhin diese sich die entsprechende Software bei Oracle herunterladen konnten. Nach der Ansicht der Softwarehersteller ist dieses Vorgehen unzulässig. Auch verschiedene Gerichte haben den Softwareherstellern Recht gegeben.
Eventuell könnten sich die Kunden nach dem Bundesgerichtshof aber auf den sog. Erschöpfungsgrundsatz berufen, nach welchem das Verbreitungsrecht des Rechteinhabers erschöpft ist, wenn ein Computerprogramm rechtmäßig in Verkehr gebracht worden ist. Es stelle sich aber die Frage, ob diese Regelung auch auf Online-Verbreitungen anwendbar sei. Da die deutsche Regelung einer europäischen Richtlinie entspringt, hat der Bundesgerichtshof diese Frage dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.