Am 12. März 2009 fand in dem Räumen der Stuttgarter Kanzlei ein INTA Roundtable zum Thema „Die Bestimmung der maßgeblichen Verkehrskreise im Markenrecht“ statt.
Nach Auffassung des Landgerichtes Stuttgart (Urteil vom 27.01.2009, Az.: 41 O 149/08) wird eine Mitstörereigenschaft des Admin-C auch dann begründet, wenn er zwar von der Eintragung einer Domain keine Kenntnis hat, aber zuvor dem betreffenden Unternehmen eine Generaleinwilligung gibt, ihn als Admin-C einzutragen.
Die „Münchner Weißwurst“ muss nach einer Entscheidung des Bundespatentgerichts vom 17.02.2009 (Az.: 30 W (pat) 22/06) nicht unbedingt in München hergestellt werden. Die Metzger außerhalb Münchens können also aufatmen. Sie dürfen nunmehr auch außerhalb der bayerischen Landeshauptstadt die Wurst produzieren und sie als „Münchner Weißwurst“ verkaufen.
Obwohl nach dem Wegfall des Rabattgesetzes preisbezogene Sonderverkaufsveranstaltungen grundsätzlich zulässig sind, hat das Oberlandesgericht Stuttgart mit Urteil vom 17.04.2008 (Az. 2 U 82/07) die Zeitungswerbung eines Elektrogroßmarkts „ohne 19 % Mehrwertsteuer“, die nur für einen einzigen und mit dem Erscheinen der Werbung gleichen Tag galt, für unlauter erklärt.
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 24. Juli 2008 festgestellt, dass die Vorschriften der VOB/B, sofern sie von einem Unternehmer im Verhältnis gegenüber einem Verbraucher in einen Vertrag über die Erbringung von Bauleistungen einbezogen wurden, grundsätzlichen der Überprüfung nach den Vorschriften der §§ 307 ff BGB unterliegen.