
Ende April hat der Bundesgerichtshof (BGH) über den Patentschutz von Software entschieden (Beschluss vom 22.04.2010, Az. Xa ZB 20/08).
Mit Urteil vom 01.07.2010 (Az. I ZR 19/08) hat der BGH entschieden, dass das streitgegenständliche Getränk, welches einen Ginkgo-Extrakt enthält, nicht als Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden darf.
Nach § 312d Abs. 4 Nr. 2 des BGB besteht bei Fernabsatzverträgen unter anderem kein Widerrufsrecht bei der Lieferung von Software, sofern der gelieferte Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden ist.
Gewährleistungsausschlüsse bei Verkäufen von Unternehmern sind gemäß §§ 474, 475 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gegenüber Verbrauchern unwirksam, auch beim Verkauf gebrauchter Sachen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 28 Abs. 1 der Richtlinie 95/46/EG verstößt, indem sie die Datenschutzaufsichtsbehörden im nicht-öffentlichen Bereich staatlicher Aufsicht unterstellt und diese damit nicht unabhängig genug sind (Urteil vom 09.03.2010, Az. C 518/07).