
Mitte Mai hatte der Bundesgerichtshof (BGH) über die Haftung für unzureichend gesicherte WLAN-Netze zu entscheiden (Urteil vom 12.05.2010, Az. 1 ZR 121/08).
Das Thema Gebrauchtsoftware hat die Rechtsprechung in letzter Zeit wiederholt beschäftigt, jedoch wurde bisher kaum die Frage untersucht, ob ein Softwarehersteller die Aufspaltung der Softwarelizenzen untersagen kann.
Ende April hat der Bundesgerichtshof (BGH) über den Patentschutz von Software entschieden (Beschluss vom 22.04.2010, Az. Xa ZB 20/08).
Mit Urteil vom 13.04.2010 (Az. I 20 U 193/09) hat das OLG Düsseldorf die Auffassung vertreten, dass die Begriffe „Maximum Speed“ und „Maximum Security“ als Beschreibung von Software rechtswidrige Alleinstellungsbehauptungen sind.
Das Thema Gebrauchtsoftware hat die Rechtsprechung in letzter Zeit wiederholt beschäftigt, jedoch wurde bisher kaum die Frage untersucht, ob ein Softwarehersteller die Aufspaltung der Softwarelizenzen untersagen kann.