
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichthofs vom 01.07.2010 (Az.: I ZB 35/09) entbehren längere Wortfolgen in der Regel jeglicher Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.
Mit Urteil vom 03.08.2010 hat das Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 1 U 12/10) in einem weiteren Vioxx-Verfahren Stellung genommen zum Beginn der Verjährungsfrist für den Auskunftsanspruch gemäß § 84a AMG im Rahmen der Arzneimittelhaftung.
Mittlerweile ist die Nutzung von Software in vielen Fällen davon abhängig, dass der Nutzer zunächst eine individuelle Kennung zugewiesen bekommt.
Der Bundesgerichtshof hatte zu entscheiden, ob ein Verkäufer bei Fernabsatzgeschäften im Falle eines Widerrufs einen Verbraucher mit den Versandkosten für die Hinsendung der Ware an den Verbraucher belasten darf (Urteil vom 07.07.2010, Az. VIII ZR 268/07).
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Händler über eine Internetplattform Waren vertrieb, bei der Darstellung auf einem Mobiltelefon die Seite aber nicht wie auf einem PC-Monitor erschien, sondern wesentliche Teile der Seite fehlten, insbesondere die Widerrufsbelehrung.