In seinem Urteil vom 10.09.2009, Rechtssache C-206/08, hat der Europäische Gerichtshof (Dritte Kammer) über ein Vorabentscheidungsersuchen des Thüringer Oberlandesgerichtes entschieden und dabei seine Rechtsprechung zum Begriff der Dienstleistungskonzession folgenreich weiterentwickelt.
Am 05.08.2009 ist das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) in Kraft getreten.
Im Schlussantrag der Generalanwältin Verica Trstenjak vom 03. September 2009 in der Rechtssache des EuGH C-304/08 äußert sich diese dahingehend, dass dem § 4 Nr. 6 UWG über das Verbot der Koppelung von Warenabsatz und Gewinnspielteilnahme Art. 5 Abs. 2 der Europäischen Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken entgegen stehe.
Der Bundesgerichtshof (Urt. v. 26.03.2009 – Az. I ZR 213/06) hatte darüber zu entscheiden, ob sich ein Arzneimittelhersteller in einer Zeitungsanzeige unter Nennung eines seiner verschreibungspflichtigen Arzneimittel in der öffentlichen Diskussion um die Festsetzung eines Festbetrages für dieses äußern darf.
Im Widerspruch zu einer jüngst ergangenen Entscheidung des OVG Koblenz (Urt. v. 07.07.2009, Az. 6 A 11397/08) erlaubt der VGH Mannheim (Urt. v. 28.07.2009, Az. 9 S 2852/08) die Abgabe nicht verschreibungspflichtiger Arzneimitteln innerhalb und außerhalb der Ladensöffnungszeiten über den Außenschalter eines Automaten, durch den der Kunde nur ...