Mit Urteil vom 14.01.2010 hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), Rechtssache C-304/08, entschieden, dass die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken eine Vollharmonisierung auf Gemeinschaftsebene bewirkt hat. Die Mitgliedstaaten dürfen demnach weder mildere noch strengere Maßnahmen zum Schutze der Verbraucher vor unlauteren Geschäftspraktiken vorsehen.
Der BGH hat mit Urteil vom 12.11.2009 (Az.: I ZR 183/07) entschieden, dass der FIFA gegen die Ferrero GmbH weder aus kennzeichenrechtlichen noch aus wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten ein Anspruch auf Löschung von Marken, die in Bezug zu den Fußball-Weltmeisterschaften 2006 in Deutschland und 2010 in Südafrika stehen („2006“, „Deutschland 2006“, „WM 2010“, „Südafrika 2010“ und „2010“), zusteht
Nach Auffassung des BGH (Urteil vom 30.06.2009 – VI ZR 210/08) ist es dem Verpächter einer Domain nicht zuzumuten, die Website seines Pächters allge-mein dahingehend zu prüfen, ob sie Äußerungen enthält, die das Persönlichkeitsrecht anderer verletzen. Prüfungspflichten entstehen erst, wenn der Domainverpächter konkrete Anhaltspunkte für (drohende) Rechtsverletzungen hat.
Das LAG Berlin-Brandenburg – Urteil vom 30.10.2009; Az.: 6 Sa 219 und 311/09 – hat die Haftung des Generalunternehmers gemäß § 1 a AEntG a. F. / § 14 AEntG n. F. für das in der Insolvenz des Nachunternehmers von der Bundesagentur für Arbeit zu zahlende Insolvenzgeld in Höhe des Nettomindestlohns bejaht.
Der IX. Zivilsenat des BGH – Urteil vom 05.11.2009, Az.: IX ZR 233/08 – hat nun entschieden, nachdem er diese Frage in seinem Urteil vom 27.03.2008 zunächst offen lassen konnte, dass die Regelung in § 28 e Abs. 1 Satz 2 SGB IV n. F. nicht dazu geführt hat, dass die Abführung der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung der Insolvenzanfechtung entzogen ist.