
Der BGH hat seine Rechtsprechung zur angemessenen Honorierung von Übersetzern (Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 38/07 - Talking to Addison) bestätigt und fortgeführt.
Der EuGH (Urteil vom 18.11.2010 – Az. C-159/09) musste sich kürzlich mit der Frage beschäftigen, ob eine vergleichende Werbung in Form eines Preisvergleiches auch bei nicht identischen Lebensmitteln zulässig ist.
Das Oberlandesgericht Köln entschied bereits im letzten Jahr, dass eine Widerrufsbelehrung in AGB, die in einem Fernabsatzvertrag über Kosmetika die Ware „nur in einem unbenutzten Zustand“ für rücknahmefähig erklärt, unwirksam ist (OLG Köln, Beschl. v. 27.0.42010 – Az. 6 W 43/10).
Das Oberlandesgericht Hamm entschied Ende des letzten Jahres über die Zulässigkeit diverser Werbeaussagen für ein nicht-invasives Ultraschallverfahren, bei dem in einem sogenannten Body-Conturing-Verfahren durch die Ultraschallbehandlung in Problemzonen Fettzellen abgebaut werden sollen (Urt. v. 18.11.2010 – Az. I – 4 U 148/10).
Der Bundesgerichtshof musste sich kürzlich erneut mit einer Frage der Preisangabenverordnung (PAngV) befassen, nämlich ob bei einer Preiswerbung die Umsatzsteuer ausgewiesen werden muss.