
Das VG München (Urteil vom 08.12.2010 – Az. M 18 S 10.5404) hatte im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes über die Rechtmäßigkeit eines sofortigen Verbotes des Inverkehrbringens von drei Dusch- und Badegels zu entscheiden, die mit Lebensmitteln zu verwechseln waren.
Das Landgericht Mannheim (Urteil vom 12.11.2010 – Az. 22 O 22/10) hatte über die rechtliche Zulässigkeit einer sog. „Adwords-Werbung“ bei der Suchmaschine Google zu befinden. Unter Verknüpfung mit dem Suchwort „Halsschmerzen“ wurde ein Arzneimittel genannt, auf die Pflichtangaben nach § 4 Abs. 1 und 3 HWG wurde jedoch nur in einem Link verwiesen.
Das Oberlandesgericht Celle (Urteil vom 24.02.2011 – Az. 13 U 172/10) hatte sich vor Kurzem mit der Frage der unlauteren Wiedergabe eines Qualitätsurteils in der Werbung für ein kosmetisches Produkt zu befassen. In seiner Entscheidung formuliert es die Anforderungen an einen solchen Werbeauftritt.
Der Bundesgerichtshof musste sich kürzlich in einem weiteren Fall mit der Zulässigkeit von Werbeanrufen beschäftigen (Az: I ZR 164/09-Telefonaktion II). Nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) sind unverlangte Werbeanrufe gegenüber Verbrauchern ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung generell unzulässig.
Der BGH hat den EuGH gebeten, mehrere Fragen zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des Vertriebs „gebrauchter“ Softwarelizenzen zu beantworten (Ersuchen vom 03.02.2011, Az.: I ZR 129/08 – «UsedSoft»).