Mit Urteil vom 13.04.2010 (Az. I 20 U 193/09) hat das OLG Düsseldorf die Auffassung vertreten, dass die Begriffe „Maximum Speed“ und „Maximum Security“ als Beschreibung von Software rechtswidrige Alleinstellungsbehauptungen sind.
Das Thema Gebrauchtsoftware hat die Rechtsprechung in letzter Zeit wiederholt beschäftigt, jedoch wurde bisher kaum die Frage untersucht, ob ein Softwarehersteller die Aufspaltung der Softwarelizenzen untersagen kann.
Ende April hat der Bundesgerichtshof (BGH) über den Patentschutz von Software entschieden (Beschluss vom 22.04.2010, Az. Xa ZB 20/08).
Mit Urteil vom 01.07.2010 (Az. I ZR 19/08) hat der BGH entschieden, dass das streitgegenständliche Getränk, welches einen Ginkgo-Extrakt enthält, nicht als Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden darf.
Nach § 312d Abs. 4 Nr. 2 des BGB besteht bei Fernabsatzverträgen unter anderem kein Widerrufsrecht bei der Lieferung von Software, sofern der gelieferte Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden ist.