Nach einer Entscheidung des BGH vom 14.01.2010 (Az.: I ZR 88/08 – Opel-Blitz II) kann der Hersteller eines Kraftfahrzeuges den Vertrieb von Spielzeugmodellautos, die als verkleinerte Nachbildung seines Originalfahrzeuges auch die Marke des Originalherstellers an der entsprechenden Stelle tragen, nicht unter Berufung auf seine Markenrechte verbieten.
Nach Auffassung des BGH (Urteil vom 29.07.2009, Az. I ZR 102/07) gilt der Grundsatz, dass eine Verwechslungsgefahr trotz klanglicher oder schriftbildlicher Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Zeichen wegen eines ohne weiteres erkennbaren eindeutigen Begriffsinhalts zu verneinen sein kann, auch dann, wenn nur das Klagezeichen über einen solchen Bedeutungsgehalt verfügt.
Mit Urteil vom 14.01.2010 hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), Rechtssache C-304/08, entschieden, dass die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken eine Vollharmonisierung auf Gemeinschaftsebene bewirkt hat. Die Mitgliedstaaten dürfen demnach weder mildere noch strengere Maßnahmen zum Schutze der Verbraucher vor unlauteren Geschäftspraktiken vorsehen.
Der BGH hat mit Urteil vom 12.11.2009 (Az.: I ZR 183/07) entschieden, dass der FIFA gegen die Ferrero GmbH weder aus kennzeichenrechtlichen noch aus wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten ein Anspruch auf Löschung von Marken, die in Bezug zu den Fußball-Weltmeisterschaften 2006 in Deutschland und 2010 in Südafrika stehen („2006“, „Deutschland 2006“, „WM 2010“, „Südafrika 2010“ und „2010“), zusteht
Nach Auffassung des BGH (Urteil vom 30.06.2009 – VI ZR 210/08) ist es dem Verpächter einer Domain nicht zuzumuten, die Website seines Pächters allge-mein dahingehend zu prüfen, ob sie Äußerungen enthält, die das Persönlichkeitsrecht anderer verletzen. Prüfungspflichten entstehen erst, wenn der Domainverpächter konkrete Anhaltspunkte für (drohende) Rechtsverletzungen hat.